Warum ich gemeinsame Geh- und Radwege nicht gut finde.
Gemeinsame Geh- und Radwege finden sich oft, wo kein Platz für separate Gehwege und Radwege sind, oder wo einfach nicht hinterfragt wird, ob so etwas sinnvoll ist. Auf den ersten Blick ist es ja auch nicht schlimm. Warum sollten sich Fußgänger und Radfahrer nicht die Fläche teilen?
Ein Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang einer Bundesstraße. In Gegenrichtung ist der Radweg auf der Straße. In meiner Fahrtrichtung, wie im Bild zu sehen, müssen sich Fußgänger und Radfahrer den Platz teilen. In meinem Fall war ich mit dem Fahrrad unterwegs, der Bewuchs der Hecken schränkte stellenweise die Breite zusätzlich noch ein. Vor mir lief eine ältere Dame mit Ziehwagen. Wahrscheinlich war sie aus dem nahe gelegenen Seniorenheim in Richtung der Lebensmittelmärkte unterwegs um einzukaufen. Ich habe mich dann dazu entschieden, langsamer zur werden und die Frau nicht zu überholen. Wir hätten nicht ohne weiteres sicher aneinander vorbei gepasst.
Womöglich wäre sie, wenn ich geklingelt hätte, noch erschrocken und auf die Straße getreten. Ich kenne die Strecke und weiß, dass ein paar Meter weiter hinter der Kurve eine breitere Stelle kommt, wo klingeln und vorbei fahren dann problemlos möglich ist.
Als die Stelle kam, habe ich von hinten gerufen, „Achtung ich fahre an Ihnen vorbei“. Und in der Tat, die Frau erschrak etwas. Sie sagte, sie sei ganz in Gedanken versunken gewesen. Wir haben uns kurz nett unterhalten. Ich sagte ihr, dass ich sie genau deshalb nicht schon vorher überholen wollte, und sie bedankte sich recht herzlich (für meine Geduld).
Und sie sind, wie in meinem Fall, gar nicht darauf vorbereitet, dass von hinten ein schnelleres Fahrrad kommen könnte. Schlechteres Hören und Sehen trägt noch zur Gefährlichkeit bei. Das zeigt, warum ich gemeinsame Geh- und Radwege für schlecht, manchmal sogar für gefährlich halte. Auf jeden Fall, wenn sie, wie hier, nicht deutlich breit genug sind, damit sicher aneinander vorbei gefahren werden kann. An dieser Stelle traute man sich eventuell nicht, den Radfahrer auf der Straße zu belassen. Es ist nach wie vor nicht beliebt Maßnahmen zu Gunsten des Radverkehrs auf Kosten des motorisierten Verkehrs zu machen. Man könnte ja den Fahrzeugverkehr unnötig belästigen. (Auf dieser Bundesstraße fahren an einem normalen Werktag ca. 18.000 Fahrzeuge, also ca. 9.000 je Richtung).
Da der Geh- und Radweg entsprechend mit Zeichen 240 ausgeschildert ist, besteht für mich als Radfahrer auch eine Benutzungspflicht. Menschen, die mit Rollatoren oder Rollstühlen unterwegs sind, brauchen mehr Platz. Sie können unter Umständen auch nicht so leicht oder gar nicht ausweichen.