Heute, am 23. Mai, ist der Tag des Grundgesetzes.
1949 wurde unser Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat, bestehend aus Mitgliedern die von den Landesparlamenten gewählt worden sind, ins Leben gerufen.
Im Sinne der Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur der Artikel 1 „Die Würden den Menschen ist unantastbar“ wichtig. Auch Artikel 3, Absatz 3 – „… Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ hat eine große und weitreichende Bedeutung.
Im Sinne der Barrierefreiheit und Inklusion ist jedoch leider noch nicht alles so, wie es sein sollte. Beispielsweise wird in Artikel 12 das „Recht auf freie Berufswahl und freie Wahl des Arbeitsplatzes oder Ausbildungsstätte“ garantiert. Dieses freie Wahlrecht wird in der Praxis jedoch nach wie vor vielen Menschen mit einer Behinderung verweht, obwohl es oft anders möglich wäre.
Auch die Zugänglichkeit von öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden (z.B. Restaurants) ist oft noch nicht möglich und verstößt daher eigentlich gegen Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes.
Auch ich weiß, dass die bauliche Barrierefreiheit nicht von heute auf morgen so gestaltet werden kann, dass es keinen einzigen Verstoß mehr gegen die Grundrechte gibt. Jedoch sollten wir doch mit noch mehr Engagement und Tempo Barrieren abbauen und echte Teilhabe ermöglichen – so schnell und oft und umfangreich wie möglich nötig. Letztendlich ist Barrierefreiheit auch ein Mehrwert für uns alle.
Möchten Sie die Barrierefreiheit Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils, Ihrer Umgebung verbessern? Dann kommen Sie gerne auf mich zu:
Mehr zum Grundgesetz erfahren Sie hier:
Deutscher Bundestag – Das Grundgesetz
Bundesministerium der Justiz – Tag des Grundgesetzes
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