Barrierefreiheit

Icon zur Barrierefreiheit in Skizzenform. Man sieht eine ältere Person mit Brille und Stock, eine Person die sich die Hand ans Ohr hält und eine Person im Rollstuhl.

Jeder Mensch sollte selbstbestimmt, ohne fremde Hilfe und auf die allgemein übliche Weise zurecht kommen. Das gilt für alle Lebensbereiche und vor allem für unsere gebaute Umgebung.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte, Dienstleistungen, Räumlichkeiten und Informationen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten. Das Ziel von Barrierefreiheit ist es, Barrieren abzubauen, die Menschen davon abhalten könnten, vollständig an der Gesellschaft teilzunehmen. Dies kann beispielsweise die Anpassung von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln für Rollstuhlfahrer oder die Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Formaten für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen umfassen. Insgesamt geht es darum, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung teilnehmen können. Hier erfahren Sie mehr über das warum und wieso.

Was ist Barrierefreiheit eigentlich?

Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ratifiziert. Das heißt, Deutschland hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales, deutsches, Recht umzusetzen. Die UN-BRK gibt Rahmenbedingungen vor, was zu beachten ist, wenn man Barrierefreiheit herstellen will.

Nach §1 soll das BGG dafür Sorge tragen, dass die Benachteiligungen behinderter Menschen beseitigt oder verhindert werden, und dass die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet ist und eine selbstbestimmte Lebensweise ermöglicht wird. Die UN-BRK verbietet damit die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Bezogen auf das Baurecht sind vor allem die Bundesländer in der Pflicht die UN-BRK umzusetzen und beispielsweise mit den Baugesetzen der Länder für Barrierefreiheit zu sorgen.

In Artikel 3 steht unter anderem, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Im Umkehrschluss bedeutet das streng genommen, dass immer wenn ein Mensch auf eine Barriere in der geplanten, gebauten, gestalteten Umwelt stößt, ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Ist etwas so gebaut, dass es nicht von allen benutzt werden kann, wird Teilhabe verhindert und ausgegrenzt.

Die neueste Änderung in der Barrierefreiheit ist das am 01.01.2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG), das aber bis 2023 stufenweise noch weitere Änderungen erfahren soll. Das neue Gesetz ist bisher vor allem aus Sicht der Betroffenen und der Verbände sehr umstritten.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll das im Grundgesetz zugesicherte Benachteiligungsverbot in Artikel 3 konkreter umzusetzen. Leider gilt das BGG nur für Bundesbehörden, Einrichtungen des Bundes, und nicht für die Privatwirtschaft. Deshalb haben die Bundesländer entsprechende Gesetze erlassen.

In allen Bundesländern gibt es die Landesbehindertengleichstellungsgesetze. Insgesamt unterscheiden sich aber die Regelungen und Ausgestaltungen in den Ländern, auch und vor allem was die Regelungen zum Digitalen und dem Internet angeht. Das richtig darzustellen würden den Rahmen hier sprengen.

Abseits der vielen Gesetze und Regelungen bedeutet Barrierefrei sinngemäß, dass jede/r ohne fremde Hilfe, selbstbestimmt und in der allgemein üblichen Weise am täglichen Leben teilnehmen kann. Neben baulichen Einrichtungen wie Rollstuhlrampen oder Aufzügen bedeutet Barrierefreiheit aber auch, dass beispielsweise Dienstleistungen für alle erhältlich sind, Fernsehsendungen für Gehörlose untertitelt werden, bei Veranstaltungen Gebärdensprachendolmetscher anwesend sind, und noch viel mehr.

Barrierefreiheit in der Planung

Oft hört man, Barrierefreiheit bzw. Einrichtungen für die Barrierefreiheit würden alles viel teurer machen. „Und außerdem sehe man doch kaum „Behinderte“. Und wenn dann doch mal eine oder einer nicht klarkommt, dann könne man dem ja helfen.“

Das stimmt so nicht und abgesehen von den – eventuellen – (Mehr)Kosten halte ich dies für absolut diskriminierend und übergriffig.

Wird Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht und inallen Planungsphasen angewendet, dann ist vieles gar nicht und kaum teurer. Viel teurer wird es in der Regel erst, wenn man ganz zum Schluss noch nachsteuern oder „flicken“ muss. 

Ich plädiere deshalb dafür, Barrierefreiheit schon ab der Bauleitplanung mitzudenken. Schon in Bebauungsplänen kann man unter Umständen die Weichen für eine gute, und dann eventuell auch nicht teurere, Barrierefreiheit stellen.

Barrierefreiheit

für 10% zwingend erforderlich
für 30% - 40% notwendig
für 100% komfortabel
„Barrierefreier Tourismus für Alle in Deutschland“
Studie des BMWi, 2008

Barrierefreiheit wird nach wie vor leider immer noch hauptsächlich auf behinderten Menschen bezogen. Man denkt an den Rollstuhl und an blinde Menschen. Oft ist dann schon Schluss. An gehörlose Menschen denkt in der Regel schon keiner mehr.

Dabei hilft eine barrierefreie, oder wenigstens möglichst barrierearme, Umgebung beispielsweise auch Reisenden mit schwerem Gepäck, Eltern mit Kinderwagen oder auch Lieferdiensten und Handwerkern mit schwerem Gerät. Ja, und letztendlich können wir alle durch einen Unfall oder eine Verletzung schnell auf Barrierefreiheit angewiesen sein, wenn vielleicht auch nur temporär.

Eine barrierefreie, oder möglichst barrierearme, Umgebung ist gut für uns alle.

Drei Personen auf einem Platz, eine davon im Rollstuhl sitzend. Eine Person schiebt. Die drei Personen sehen vergnügt aus. Im Hintergrund ein Sonnenuntergang.
Eine Mutter mit Kinderwagen auf einem Platz in einer Stadt
Ein Mann mit dunkler Brille, Langstock und einem hellen Labrador an der Leine. Er läuft auf einen parkähnlichen Weg zwischen Bäumen.

Ingenieurbüro und Beratung - Meine Leistungen für Sie

im öffentlichen Raum

z.B. Wege und Plätze, historische Ortskerne, Parkanlagen, Spielplätze

im Verkehr
z.B. ÖPNV, Haltestellen, Signalanlagen, Fußgängerquerungen, Wegeketten 

in und um öffentliche Gebäude
z.B. Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Leitsysteme im Gebäude, Ausrüstung für Besucher und Mitarbeiter

Coaching und Veranstaltungen
Als OrphaCoach biete ich Ihnen Seminare und Workshops zur Barrierefreiheit, Sensibilisierung, Information, Weiterbildung für Sie oder Ihre Zielgruppe an. Ebenso berate oder begleite ich Sie rund um die Barrierefreiheit Ihrer Veranstaltung.