Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist ein Instrument der kommunalen Planungshoheit in Deutschland, mit dem die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden in einer Gemeinde geplant und gesteuert wird. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und eine nachhaltige, sozialverträgliche und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Fläche der Kommune sicherzustellen.
Die Bauleitplanung umfasst zwei Stufen: den Flächennutzungsplan (FNP) und den Bebauungsplan (B-Plan). Der Flächennutzungsplan gibt vor, welche Nutzungen auf bestimmten Flächen zulässig sind, beispielsweise Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Grünflächen. Der Bebauungsplan legt dann im Detail fest, wie einzelne Grundstücke bebaut werden dürfen, beispielsweise die Art und Weise der Bebauung, die Höhe der Gebäude oder die Art der Dachform.
Die Bauleitplanung wird von den Gemeinden selbst durchgeführt, sie müssen jedoch die Vorgaben des übergeordneten Planungsrechts, insbesondere des Baugesetzbuches, beachten. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange ist im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehen.